ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR FAHRZEUGE

Die vorliegenden ALLGEMEINEN MIETBEDINGUNGEN FÜR FAHRZEUGE (nachstehend „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen AIRSTEMANO S.L., der Betreibergesellschaft von U-MOKE (nachstehend „Vermieter“ genannt), mit Sitz in Calle de Calvia, 18 07015 Palma de Mallorca, Balearen, CIF B21786041, und dem zahlenden Kunden (nachstehend „Mieter“ genannt), kraft dessen der Vermieter dem Mieter die Nutzung eines Fahrzeugs (nachstehend „Fahrzeug“ genannt) gemäß den im Mietvertrag (nachstehend „Vertrag“ genannt) vereinbarten Fristen, Tarifen und sonstigen Bedingungen gewährt, der in den Geschäftsräumen des Vermieters erstellt und unterzeichnet wird. Im Falle von Abweichungen zwischen dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den zwischen den Parteien unterzeichneten Besonderen Bedingungen haben letztere Vorrang.

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand ist die Anmietung des in den besonderen Vertragsbedingungen beschriebenen Fahrzeugs ohne Fahrer für den privaten Transport von Passagieren und deren Gepäck unter Einhaltung aller in diesem Dokument festgelegten und nachstehend beschriebenen Allgemeinen Bedingungen. Der Mieter ist verpflichtet, jederzeit eine Kopie dieses Vertrags an einem sichtbaren Ort im Fahrzeug aufzubewahren.

2. Mietdauer, Abholung (Check-out), Rückgabe (Check-in) und Verlängerung

Das Zustandekommen des Mietvertrags hängt davon ab, dass U-MOKE überprüft, ob der Mieter die im Vertrag festgelegten obligatorischen Anforderungen erfüllt. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag (24 Stunden) und die Höchstdauer wird im Vertrag festgelegt. Die Miettage werden auf der Basis von 24 Stunden berechnet, mit einer Kulanzzeit von 59 Minuten ab dem im Vertrag angegebenen Datum und der Uhrzeit des Check-Outs des Fahrzeugs. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, ist der Vermieter berechtigt, den Mietbetrag vom Vertragsabschluss bis zur Rückgabe des Fahrzeugs gemäß dem gültigen Allgemeinen Tarif zu berechnen, unter Berücksichtigung von Kilometerstand, Schäden und einer Vertragsstrafe für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden. Dieser Betrag wird täglich ab dem Datum des Check-Ins bis zur Rückgabe oder Wiederbeschaffung und Aufbereitung des Fahrzeugs hinzugerechnet. Wenn der Mieter das Fahrzeug verlässt, werden zusätzlich zu den genannten Kosten die Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs sowie alle damit verbundenen Kosten und Auslagen in Rechnung gestellt. Ein Check-In vor Ablauf der Frist führt nicht zur Rückgabe oder Erstattung des im Vertrag angegebenen Preises, da dies als einseitige Kündigung des Vertrags durch den Mieter gilt. Verstößt der Mieter gegen einen der in den Allgemeinen oder Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Punkte, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit vom Mieter zurückzunehmen und Schadensersatz zu fordern. Aus betrieblichen Gründen behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit durch ein anderes mit ähnlichen Merkmalen zu ersetzen, worüber der Mieter vorab informiert wird. Check-Out und Check-In erfolgen in den Einrichtungen von U-MOKE, wo der Vertrag unterzeichnet wurde, zu den im Vertrag festgelegten Zeiten und Bedingungen. U-MOKE bietet dem Mieter an, den Check-In in anderen Einrichtungen des Unternehmens als denen, in denen er den Vertrag unterzeichnet hat, durchzuführen (One-Way-Gebühr), abhängig von den Bedingungen und Einschränkungen dieses Dienstes, die auf unserer Website und in Punkt 16 angegeben sind, zu denselben Zeiten und Bedingungen wie in den besonderen Vertragsbedingungen festgelegt; der Mieter muss die One-Way-Gebühr bezahlen. Wird der Check-In nicht durchgeführt oder das Fahrzeug verlassen, werden dem Mieter die Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs sowie alle durch die Wiederbeschaffung entstandenen Kosten und Auslagen und die geschuldeten Miettage gemäß dem auf der Website oder in den Einrichtungen des Vermieters angegebenen gültigen Allgemeinen Tarif für die Zeiträume zwischen dem im Vertrag festgelegten Check-In-Zeitpunkt und dem tatsächlichen Zeitpunkt der Wiederbeschaffung und Aufbereitung des Fahrzeugs in Rechnung gestellt.

2.1. Vertragsverlängerung

Der Mieter muss U-MOKE jederzeit vor Ablauf der im Vertrag festgelegten Mietdauer telefonisch und/oder persönlich benachrichtigen. Die Mindestverlängerungsdauer eines Vertrags beträgt 1 Tag (24 Stunden), die je nach den besonderen Bedingungen des Vertrags und des gemieteten Fahrzeugs vorbehaltlich der Verfügbarkeit verlängert werden kann. Wenn der Mieter das Fahrzeug für einen längeren als den ursprünglich vereinbarten Zeitraum behalten möchte, verpflichtet sich der Mieter, die ausdrückliche und vorherige Genehmigung des Vermieters einzuholen und den Betrag der zusätzlichen Kaution für diese Verlängerung unverzüglich zu zahlen, wobei der für den Verlängerungszeitraum geltende Preis gemäß der gültigen Allgemeinen Preisliste anzuwenden ist, die auf der Website von U-MOKE oder in den Einrichtungen oder anderen von U-MOKE als geeignet erachteten Mitteln veröffentlicht ist. In keinem Fall kann der zu Beginn des Mietverhältnisses geltende Preis für eine Verlängerung des Mietverhältnisses verwendet werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Verlängerungsanträge aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Die Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietdauer oder ihrer Verlängerung gilt als unbefugte Nutzung im Sinne von Punkt 12 dieses Vertrags, und es wird Anzeige wegen Unterschlagung erstattet.

2.2. Verspätete Abholung

Während der Öffnungszeiten für den "Check-out" der Reservierung gewährt U-MOKE eine Kulanzzeit von 4 Stunden zur Abholung des Fahrzeugs ohne zusätzliche Kosten. Nach Ablauf dieser Kulanzzeit hat der Mieter die Möglichkeit, seine Reservierung innerhalb von maximal 48 Stunden ab der "Check-out"-Zeit der Reservierung zu reaktivieren, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der Geschäftszeiten. Die Reaktivierung der Reservierung zieht einen Aufpreis für den Kunden nach sich, sofern in den besonderen Bedingungen nichts anderes angegeben ist. Die Kosten für diesen Service sind im beigefügten Anhang aufgeführt.

2.3. Abholung und Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten

Check-In und Check-Out des Fahrzeugs können zu den angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten des in Ihrer Reservierung ausgewählten Geschäfts erfolgen; im Falle eines Check-Ins oder Check-Outs außerhalb der festgelegten Geschäftszeiten fallen jedoch zusätzliche Gebühren an, deren Kosten im beigefügten Anhang aufgeführt sind.

3. Fahrer

Der Mieter und die Zusatzfahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sie müssen ihren Personalausweis oder Reisepass und ihren Führerschein vorlegen, wobei beide Dokumente für die Dauer der Anmietung gültig sein müssen, im physischen Format vorliegen müssen, lesbar und in gutem Zustand sein müssen; Fotos oder Fotokopien werden nicht akzeptiert. Gültige Führerscheine von Bürgern der EU und des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) werden gesetzlich akzeptiert und sind zum Fahren in Spanien gültig. Führerscheine, die in Drittländern ausgestellt wurden, werden akzeptiert, wenn sie den Anforderungen von Artikel 21 der Allgemeinen Fahrerlaubnisverordnung entsprechen; vorausgesetzt, der Führerschein ist gültig, der Inhaber hat das in Spanien für den Erwerb eines gleichwertigen spanischen Führerscheins erforderliche Alter und es sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, seit der Inhaber seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien begründet hat. In allen anderen Fällen müssen ein internationaler Führerschein sowie der gültige Führerschein des Herkunftslandes vorgelegt werden. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, die Website der Generaldirektion für Verkehr (DGT) zu konsultieren: „DGT - Permisos válidos para conducir en España“ (Gültige Führerscheine zum Fahren in Spanien) oder sich direkt an das Konsulat des Ausstellungslandes Ihres Führerscheins in Spanien zu wenden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu prüfen, ob sein Führerschein zum Fahren in Spanien gültig ist. Es werden nur Führerscheine im elektronischen oder digitalen Format in der offiziellen App der DGT akzeptiert. Die Bedingungen zu den Extras für junge Fahrer (18 bis einschließlich 25 Jahre) und Zusatzfahrer (zweiter Fahrer) sind in Punkt 18 festgelegt. Nur die Person(en), die von U-MOKE im Mietvertrag und/oder in einem Anhang dazu identifiziert und akzeptiert wurden, sind berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Jede Nichteinhaltung dieser Bedingung führt zu rechtlichen Schritten seitens U-MOKE, und es können Ansprüche gegen den Hauptmieter geltend gemacht werden.

4. Fahrzeugwartung

Der Mieter erhält das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und muss es in gutem Zustand erhalten; jegliche äußere oder innere Veränderung ist untersagt. Werden Veränderungen vorgenommen, gehen die Kosten für Reparaturen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Fahrzeugs sowie die Kosten für eventuelle Schäden und Nachteile zu Lasten des Mieters. Reparaturen in einer Werkstatt oder der Austausch von Teilen dürfen nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Eigentümers durchgeführt werden. Reparaturkosten werden nicht erstattet, es sei denn, der Eigentümer genehmigt vorab den Kostenvoranschlag und die Werkstatt, in der die Reparatur durchgeführt werden soll. Ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung liegt die Begleichung der entsprechenden Werkstatt- und Ersatzteilkosten ausschließlich in der Verantwortung des Mieters.

4.1. Fahrzeugzubehör

Der Mieter erhält das Fahrzeug mit den erforderlichen Unterlagen, Werkzeugen, Sicherheitsweste, Warndreiecken, Ladegeräten, einem Pioneer-Radio, einer Telefonhalterung usw. sowie dem Fahrzeugschlüssel. Der Mieter muss dieses Zubehör bei der Übernahme des Fahrzeugs zu Beginn der Anmietung überprüfen und im Falle eines Vorfalls diesen vor der Abfahrt einem Vertreter von U-MOKE melden. Der Mieter verpflichtet sich, dieses Zubehör in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde. Bei Nichtrückgabe des Zubehörs am Ende des Mietvertrags muss der Mieter den Wert des nicht zurückgegebenen Zubehörs gemäß den Bestimmungen des diesem Vertrag beigefügten Schadensdokuments bezahlen.

4.2. Reinigung und Fahrzeugzustand

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in einem angemessenen Sauberkeitszustand zurückzugeben, sowohl innen als auch außen. Wenn das Fahrzeug in einem Zustand zurückgegeben wird, der eine außerordentliche Reinigung erfordert, werden zusätzliche Kosten für die Reinigung berechnet. Die Kosten für diesen Service sind im beigefügten Anhang aufgeführt.

5. Fahrzeugidentifikation

Der Mieter muss die Aufkleber und Nummernschilder, die U-MOKE identifizieren, am Mietfahrzeug belassen. Die Entfernung dieser Elemente führt zu einem Aufschlag für die Rückgabe sowie zur Zahlung der entsprechenden obligatorischen Verwaltungsstrafe. Gemäß bestimmten städtischen Verordnungen muss das Dokument, das ausweist, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Mietfahrzeug handelt, jederzeit an einem sichtbaren Ort angebracht sein. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung haftet der Mieter für die entsprechende Sanktion und muss die in Punkt 13 festgelegten Verwaltungskosten tragen.

6. Fundsachen

Der Mieter muss alle persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug entfernen. Der Vermieter haftet nicht für im Fahrzeug gefundene Gegenstände. Dennoch kann jeder im Fahrzeug gefundene Gegenstand auf ausdrückliche und schriftliche Anfrage über contact@u-moke.com an den Mieter gesendet werden. In diesem Fall berechnet der Vermieter eine Verwaltungsgebühr für den Versand der Gegenstände zusätzlich zu den Versandkosten, die vollständig zu Lasten des Mieters gehen.

7. Bei Panne oder Unfall außerhalb der vereinbarten Mietdauer

Sobald das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter (nachstehend „Parteien“ genannt) endet, ist der Mieter zu 100 % für die Zahlung von Reparaturen und Ausgaben verantwortlich, die am Fahrzeug entstehen.

8. Preise und Tarife

Die Preise des Vertrags entsprechen dem gültigen Allgemeinen Tarif, der in den Einrichtungen und auf den Websites von U-MOKE oder durch andere vom Vermieter bestimmte Mittel öffentlich ausgehängt ist, dessen Inhalt der Mieter vor diesem Vertrag ausdrücklich zur Kenntnis nimmt. Alle Preise werden in Euro (€) angegeben und berechnet. Der Kraftstoffpreis wird zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung zwischen den Parteien detailliert angegeben. Aufgrund der Schwankungen der Kraftstoffpreise ist es nicht möglich, den Mieter in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen über dessen Preis zu informieren.

8.1. Digitaler Schlüsseltarif

8.1.2. Aktivierung des Digitalen Schlüsselservice

Um den Digitalen Schlüsselservice nutzen zu können, muss dieser mindestens 24 Stunden vor der Abholzeit des Fahrzeugs aktiviert werden, und es müssen die Schritte zur Dokumentenvalidierung, zum Lebensnachweis und zur Unterzeichnung des digitalen Vertrags befolgt werden. Es ist notwendig, sowohl den Personalausweis oder Reisepass als auch den Führerschein zu validieren. Alle zu validierenden Dokumente müssen eine ausreichende Qualität/Auflösung aufweisen. Das ausreichende Qualitätsniveau wird von der Software zur Dokumentenvalidierung und biometrischen Identität bestimmt, wenn diese in der Lage ist, die in den Dokumenten enthaltenen Informationen zu lesen. Die Software zur biometrischen Validierung wird von U-MOKE ausgewählt und kann jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.

Sollten die Dokumente nicht bereitgestellt werden oder keine ausreichende Qualität aufweisen, oder wenn der Prozess der Validierung und Vertragsunterzeichnung nicht abgeschlossen wird, können Sie das Fahrzeug nicht digital entriegeln und müssen die Schlüssel am Schalter abholen.

Die Richtigkeit und Gültigkeit der bereitgestellten Dokumente liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

Sollte der Validierungsservice über die Website aus irgendeinem Grund nicht funktionsfähig sein oder die Qualität der Dokumente für eine automatische Validierung nicht ausreichen, können Sie U-MOKE unter der Telefonnummer +34 633 662 681 kontaktieren oder unsere FAQ konsultieren.

Wichtig: Überprüfen Sie, ob die bereitgestellten Daten (E-Mail und Telefon) korrekt sind, da diese die Kommunikationsmittel für die Bereitstellung der Links zum Öffnen/Schließen des Fahrzeugs sind. Im Falle eines Fehlers bei der Dateneingabe und somit des Nichterhalts der relevanten Links müssen Sie den Kundendienst oder das Personal so schnell wie möglich informieren, um den Fehler in den falschen Daten zu korrigieren.

8.1.3. Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs

Abholung (Check-out): Sie erhalten zwischen 24 Stunden und 2 Stunden vor Beginn der Reservierung per SMS und E-Mail einen Link zum Öffnen des Fahrzeugs, der das Kennzeichen und den Standort des Fahrzeugs (Etage und Parkplatz) angibt. Das erste Öffnen des Fahrzeugs erfolgt über den verfügbaren Link. Im Entriegelungslink können Sie den genauen Standort des Fahrzeugs sehen. Es ist notwendig, sich vor dem Fahrzeug zu befinden, um es öffnen zu können. Der erhaltene Link ist persönlich und nicht übertragbar, und es ist ausdrücklich untersagt, ihn mit Dritten zu teilen, die nicht als Fahrer im Vertrag identifiziert sind.

Bei Problemen mit dem Öffnungslink können Sie die in der SMS/E-Mail angegebene Telefonnummer oder direkt das Personal von U-MOKE kontaktieren.

Die Schlüssel und gegebenenfalls ein Ausfahrticket aus dem Parkhaus oder eine Karte, die Sie benötigen könnten, befinden sich im Handschuhfach des Fahrzeugs. Sollten diese nicht im Handschuhfach sein, müssen Sie sofort das Geschäft kontaktieren.

Sobald Sie das zugewiesene Fahrzeug über den Link entriegelt haben, erhalten Sie Ihren Vertrag mit Angabe des Fahrzeugkennzeichens sowie der bestehenden Schäden per E-Mail. Weist das Fahrzeug Schäden auf, die nicht in der Liste der im Vertrag enthaltenen bestehenden Schäden aufgeführt sind, müssen Sie dies unverzüglich dem Personal des Geschäfts melden, bevor Sie das Fahrzeug bewegen.

Rückgabe (Check-in): Die Rückgabe erfolgt am selben Ort, an dem das Fahrzeug abgeholt wurde, außer in Fällen, in denen das Extra One Way gebucht wurde. Das Fahrzeug muss im Rückgabebereich des in den Anweisungen von U-MOKE angegebenen Parkhauses (demselben, in dem das Fahrzeug abgeholt wurde) zurückgegeben werden.

Das Fahrzeug wird ausschließlich über den Rückgabelink geschlossen, den der Kunde 12 Stunden vor dem geplanten Rückgabedatum erhält. Der Link ist bis zu 2 Stunden nach der geplanten Rückgabezeit verfügbar. Bei Nichteinhaltung dieses Zeitraums ist der Vermieter berechtigt, den Mietbetrag ab Vertragsende bis zur Rückgabe des Fahrzeugs gemäß dem gültigen Allgemeinen Tarif, dem Kilometerstand, den Schäden und einer Vertragsstrafe für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden zu berechnen, wobei dieser Betrag täglich ab dem Datum, an dem der Check-in hätte erfolgen sollen, bis zur Rückgabe oder Wiederbeschaffung und Aufbereitung des Fahrzeugs durch U-MOKE hinzugerechnet wird.

In keinem Fall darf der Schlüssel zum Schließen des Fahrzeugs während des Rückgabeprozesses verwendet werden. Bei Verwendung des Schlüssels anstelle des Verriegelungslinks bleibt der Vertrag in Kraft und es gelten die gleichen Bedingungen, als wäre der Check-in nicht erfolgt.

Der Fahrzeugschlüssel muss in den Schlüsseleinwurf des Geschäfts eingeworfen oder dem Rückgabepersonal von U-MOKE übergeben werden.

Bei Problemen mit dem Verriegelungslink können Sie die in der SMS/E-Mail angegebene Telefonnummer oder direkt das Rückgabepersonal kontaktieren.

8.1.5.3. Versicherungen

Alle Gruppen verfügen über die obligatorische Haftpflichtversicherung (CDW) und werden mit der Deckung U-MOKE + angeboten, die eine Reduzierung der Selbstbeteiligung und der Kaution beinhaltet.

8.1.6 U-MOKE +

Erstattungsfähiger Tarif, der Änderungen ermöglicht, die der Verfügbarkeit und dem am Tag der Änderung geltenden Tarif unterliegen. Zusätzliche Gebühren können je nach Datum, Verfügbarkeit, Änderung des Stores oder der Fahrzeugkategorie gemäß dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarif anfallen. Darüber hinaus ermöglicht dieser Tarif die Stornierung der Reservierung ohne zusätzliche Kosten bis zu 2 Stunden vor der Fahrzeugabholung.

8.1.6.1 Dokumentenvalidierung

Der Mieter und die Zusatzfahrer müssen die Anforderungen an die zur Vertragsformalisierung vorzulegenden Dokumente erfüllen, die gültig, in Kraft und in physischer und lesbarer Form sowie im erforderlichen Mindestalter sein müssen, alles spezifiziert in Punkt 3 dieser Bedingungen. Die Richtigkeit und Gültigkeit der bereitgestellten Dokumente liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Wenn Sie sich persönlich in eines unserer Büros begeben, werden Ihre Dokumente am Schalter zum Zeitpunkt der Vertragsformalisierung validiert. Im Falle der Anwendung eines digitalen Schlüssels und/oder des Liefer-/Abholservice des Fahrzeugs durch U-MOKE Plus am vom Kunden angegebenen Zielort erfolgt die Validierung der bereitzustellenden Dokumente beim Online-Check-in mindestens vierundzwanzig (24) Stunden vor der Liefer-/Abholzeit.

Um die Dokumente zu validieren, müssen die angegebenen Schritte zur Dokumentenvalidierung und zum Lebensnachweis befolgt werden, um den digitalen Vorvertrag unterzeichnen zu können. Es ist notwendig, sowohl den Personalausweis oder Reisepass als auch den Führerschein zu validieren. Alle zu validierenden Dokumente müssen eine ausreichende Qualität/Auflösung aufweisen. Das ausreichende Qualitätsniveau wird von der Software zur Dokumentenvalidierung und biometrischen Identität bestimmt, wenn diese in der Lage ist, die in den Dokumenten enthaltenen Informationen zu lesen. Die Software zur biometrischen Validierung wird von U-MOKE ausgewählt und kann jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.

Wenn die Reservierung einen Zusatzfahrer enthält, gelten alle oben genannten Bestimmungen auch für diesen. Bei Nichtvalidierung der Dokumente durch den Zusatzfahrer wird dieser nicht validiert und darf nicht fahren.

8.1.6.2 Deckung

Alle Gruppen verfügen über die obligatorische Haftpflichtversicherung (CDW), die Pannenhilfe beinhaltet. Gruppe 2 beinhaltet eine Reduzierung der Selbstbeteiligung und Pannenhilfe. Unabhängig von den abgeschlossenen Deckungen wird eine Blockierung als Kaution vorgenommen, wie in Punkt 9.2 dieser Bedingungen spezifiziert.

8.1.6.3 Liefer- und Abholservice des Fahrzeugs: Delivery

Um den Delivery-Service von U-MOKE nutzen zu können, ist es obligatorisch, den Online-Check-in mindestens (24) vierundzwanzig Stunden vor der Lieferzeit des Fahrzeugs durchzuführen. Wenn die Dokumente aus Gründen, die nicht U-MOKE zuzuschreiben sind, nicht bereitgestellt werden oder nicht validiert werden können, wird die Reservierung des Fahrzeuglieferservices nicht validiert, und der Kunde muss sich zum Geschäft begeben, um das Fahrzeug abzuholen.

Sobald der Online-Check-in erfolgt ist, erhält der Kunde (24) vierundzwanzig Stunden vor der Lieferzeit des Fahrzeugs einen Zugangslink, der maximal (4) vier Stunden gültig ist, um die Selbstbeteiligung/Kaution auf der Kreditkarte des Kunden gemäß den allgemeinen Mietbedingungen zu blockieren. Nach Ablauf der Frist von (4) vier Stunden wird der Lieferservice automatisch storniert und ist nicht erstattungsfähig, wenn der Kunde diese Blockierung nicht vorgenommen hat.

Die Erbringung dieses Dienstes unterliegt der zum Zeitpunkt der Anfrage bestehenden Verfügbarkeit für das vom Kunden im zulässigen Gebiet ausgewählte Ziel und/oder die Route und erfordert eine vorherige schriftliche Bestätigung durch U-MOKE.

Lieferung des Fahrzeugs. Die Lieferzeit des Fahrzeugs ist die vom Kunden bei der Reservierung angeforderte Zeit. Der Hauptfahrer oder die Zusatzfahrer müssen, sofern letztere den Online-Check-in durchgeführt haben, zur in der Reservierung angegebenen Zeit an der in derselben angegebenen Adresse erscheinen. U-MOKE gewährt eine Wartezeit von fünfzehn (15) Minuten als Kulanz nach der vom Kunden reservierten Lieferzeit. Nach Ablauf dieser Frist wird das Fahrzeug an die in der Reservierung angegebene Agentur zurückgeschickt, wo der Kunde es innerhalb von maximal sechs Stunden ab der in der Reservierung angegebenen Lieferzeit abholen kann. Wenn der Kunde U-MOKE kontaktiert, um eine Verspätung bei der Ankunft zu melden, kann die Wartezeit nach Ablauf der Kulanzzeit und sofern dies aus betrieblicher Sicht möglich ist, gegen einen Aufpreis von (20) zwanzig Euro pro (30) dreißig Minuten Wartezeit verlängert werden. Erscheint der Kunde nicht am Lieferort, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Lieferservices.

Die Miete gilt als begonnen, sobald der Kunde die Fahrzeugschlüssel erhalten hat.

Abholung des Fahrzeugs. Die Abholzeit des Fahrzeugs ist die vom Kunden im Vertrag angeforderte Zeit. Der Kunde muss zur angegebenen Zeit am im Vertrag festgelegten Abholort erscheinen und das Fahrzeug und die Schlüssel an U-MOKE übergeben. Eine Kulanzzeit von fünfzehn (15) Minuten ab der vom Kunden reservierten Zeit für die Abholung wird gewährt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Lieferservice storniert und der Kunde muss das Fahrzeug an der im Mietvertrag angegebenen Agentur zurückgeben. Wenn der Kunde U-MOKE kontaktiert, um eine Verspätung bei der Abholung zu melden, kann die Wartezeit nach Ablauf der Kulanzzeit und sofern dies aus betrieblicher Sicht möglich ist, gegen einen Aufpreis von (20) zwanzig Euro pro (30) dreißig Minuten Wartezeit verlängert werden. Erscheint der Kunde nicht am Abholort, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Lieferservices. Wenn das Fahrzeug am Ende der Mietdauer nicht zurückgegeben wird, ohne dass U-MOKE innerhalb von vier (4) Stunden zu diesem Zweck kontaktiert wurde, wird unverzüglich Anzeige wegen widerrechtlicher Aneignung des Fahrzeugs gegen den Kunden erstattet. U-MOKE behält sich das Recht vor, alle notwendigen rechtlichen und logistischen Maßnahmen zur Wiederbeschaffung des Fahrzeugs zu ergreifen, deren Kosten immer zu Lasten des Kunden gehen.

Kraftstoffpolitik. Die Tankregelung ist „voll – voll“, unabhängig von der Art des vom Fahrzeug verwendeten Kraftstoffs, wie in Punkt 15 dieser Bedingungen spezifiziert. Der Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs bis zur vom Kunden angeforderten Liefer-/Abholadresse geht zu Lasten des Kunden.

Aufladepolitik für Elektrofahrzeuge. Das Fahrzeug wird mit einem Ladestand von mindestens 85 % geliefert. Bei einer Anmietung von 1 Tag (24 Stunden) muss es mit einer Mindestladung von 15 % zurückgegeben werden. Im Falle einer Anmietung „Tour oder Rundfahrt“ muss es am selben Tag mit mindestens 15 % zurückgegeben werden.

Die Änderung/Stornierung des reservierten Lieferservices kann nur innerhalb einer Frist von maximal (48) achtundvierzig Stunden vor der in der Reservierung angegebenen Liefer-/Abholzeit erfolgen.

9. Deckungen

Die Autovermietung bietet Ihnen verschiedene Deckungsoptionen zu unterschiedlichen Tarifen an. Die Gruppen 1 und 2 verfügen über die obligatorische Haftpflichtversicherung (CDW).

  • Gruppe 1 impliziert eine Selbstbeteiligung von 2000,00 € im Schadensfall.
  • Gruppe 2: U-MOKE + genannt „Selbstbeteiligungsübernahme“ reduziert die Selbstbeteiligung auf 400,00 € und die KAUTION auf 1000,00 €.

Wenn die optionale Deckung U-MOKE + (Selbstbeteiligungsübernahme) nicht abgeschlossen wird, erfolgt eine Blockierung auf der physischen Kreditkarte des Mieters in Höhe von 2000,00 € als Vorautorisierung zur Abdeckung der Selbstbeteiligung und eventueller Schäden am gefahrenen Fahrzeug, wie in Ihrem Mietvertrag festgelegt. Wenn der Mieter das Fahrzeug unter denselben Bedingungen zurückgibt, unter denen er es abgeholt hat, wird der blockierte Betrag erstattet.

9.1. Optionale Deckungen

9.1.1. Assistenz und Pannenhilfe 24/7

Diese zusätzliche Deckung umfasst im Falle einer häuslichen Panne des Fahrzeugs einen 24-Stunden-Telefonservice unter der Nummer: +34 633 662 681, den Ersatz oder Austausch des in den Vorfall verwickelten Fahrzeugs, Pannenhilfe durch Abschleppwagen, der so schnell wie möglich zum Ort des Vorfalls kommt. Diese zusätzliche Deckung gilt nicht, wenn der besagte Vorfall auf Fahrlässigkeit des Mieters oder auf ein Versäumnis beim Laden der Batterie oder auf einen Unfall oder die Stilllegung des Fahrzeugs aufgrund von damit begangenen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zurückzuführen ist, wie in den Punkten 11.1 und 1 spezifiziert. Die Kosten für diesen Service sind im beigefügten Anhang aufgeführt.

9.1.2. U-MOKE +

Diese zusätzliche Deckung umfasst eine Reduzierung der Kaution auf 1000,00 € und der Selbstbeteiligung auf 400,00 €. Die Kosten für diesen Service sind im beigefügten Anhang aufgeführt.

9.2. Selbstbeteiligung / Kaution

Unabhängig von den abgeschlossenen Deckungen erfolgt eine Blockierung/Einbehaltung als Selbstbeteiligung/Kaution auf der bereitgestellten physischen Karte als Garantie für die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber U-MOKE sowie zur Garantie jeglicher eventueller Haftung, die während der Mietdauer entsteht und vom Mieter übernommen werden muss. Der Kautionsbetrag variiert je nach ausgewählten Optionen, unterschieden zwischen STANDARD / U-MOKE + (Selbstbeteiligungsübernahme). Dies erfolgt durch Blockierung/Einbehaltung des entsprechenden Betrags auf der vom Hauptfahrer oder Zusatzfahrer, der im Vertrag steht und unterschreibt, bereitgestellten physischen Karte. Wenn diese Blockierung/Einbehaltung nicht durchgeführt werden kann, kann U-MOKE die Vermietung verweigern. Für die Blockierung der Selbstbeteiligung muss immer eine physische Kreditkarte vorgelegt werden.

Sobald der Vertrag beendet ist und die erforderlichen Überprüfungen durchgeführt wurden, wird der blockierte/einbehaltene Betrag freigegeben, wenn kein Vorfall im Zusammenhang mit der Anmietung des Fahrzeugs festgestellt wird. Die Freigabe der Blockierung/Einbehaltung variiert je nach der von der kartenausgebenden Bank festgelegten Frist. Weitere Informationen zu den Zahlungsmethoden finden Sie unter Punkt 19.

9.3. Allgemeine Ausschlüsse der Deckung und ihre entsprechenden Mehrkosten

Alle detaillierten Deckungen beinhalten nicht die folgenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fahrzeugschäden, betreffend: Strukturelemente; Unterboden; Innen- und Außenausstattung, und je nach den vom Mieter abgeschlossenen Deckungen können Kosten für Pannenhilfe anfallen. Diese Liste dient der Information, aufgrund ihres Umfangs verweisen wir auf den beigefügten Anhang, in dem alle möglichen Schäden und/oder Verluste sowie die damit verbundenen Dienstleistungen mit ihren jeweiligen Preisen im Detail aufgeführt sind. Besagter Anhang steht der Öffentlichkeit in den Einrichtungen, auf den Websites von U-MOKE oder anderen vom Vermieter als geeignet erachteten Mitteln zur Verfügung, und der Mieter erklärt, dessen Inhalt bei Unterzeichnung dieses Vertrags ausdrücklich zu kennen. Alle Preise werden in Euro (€) angegeben und es handelt sich um diejenigen, für die eventuelle Schäden, Verluste und entsprechende Dienstleistungen auf der auf den Namen des Mieters ausgestellten Rechnung eingezogen werden. Keine Deckungsmodalität deckt Schäden am versicherten Fahrzeug als Folge von: Kriegen, Naturkatastrophen und Naturphänomenen (Hagel, Schneesturm oder andere), Terrorismus, Unruhen oder Aufständen, Interventionen der staatlichen Sicherheitskräfte, Fahrlässigkeit seitens des Mieters, Verlassen, Unfall oder Stilllegung des Fahrzeugs aufgrund von damit begangenen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten und jeder anderen in den Punkten 11.1 und 12 festgelegten Aktivität. Diese Schäden und entsprechenden Dienstleistungen gehen zu Lasten des Mieters. In keinem Fall deckt die Deckung persönliche Gegenstände ab, die im Fahrzeug gelassen, aufbewahrt oder transportiert werden.

10. Produkte und Dienstleistungen

10.1. U-MOKE URBAN

Um ein Fahrzeug von „U-MOKE URBAN“ zu mieten und zu fahren, ist es zwingend erforderlich, die folgenden Bedingungen zu erfüllen:

  • Besitz eines gültigen und in Kraft befindlichen Führerscheins gemäß den in Punkt 3 definierten Anforderungen.
  • Einhaltung der Alterskriterien.
  • Besitz eines Smartphones mit dem Betriebssystem „iOS“ oder „Android“ in einer kompatiblen Version zum Herunterladen und Nutzen der App, „Google Maps und Melib 2025“.
  • Vorheriges Herunterladen der App, Registrierung und Besitz eines gültigen persönlichen Kontos gemäß den Nutzungsbedingungen der App, Internetverbindung und Bluetooth-Funktionalität.
  • Besitz eines von U-MOKE akzeptierten Zahlungsmittels (siehe Punkt 19).
  • Ausreichende Geschäftsfähigkeit zum Abschluss eines Vertrags mit U-MOKE.

10.1.1. Fahrzeugreservierungsprozess

Um „U-MOKE Urban“ nutzen zu können, muss der Kunde auf sein persönliches Konto in der zuvor auf das Smartphone heruntergeladenen App „U-MOKE Urban“ zugreifen, sich mit dem Internet verbinden, die Bluetooth-Funktionalität aktivieren und eine Kreditkarte in seinem persönlichen Konto registriert haben. Sobald die Registrierung erfolgt ist und das Konto validiert wurde, kann er den gewünschten Dienst nutzen. Es gibt keine Mindestfrist zwischen der Reservierung und dem Mietbeginn. Die Fahrzeugreservierung kann bis zu zwei Monate im Voraus erfolgen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Es ist jedoch nicht möglich, mit demselben Benutzer mehrere Fahrzeuge im selben Mietzeitraum zu reservieren.

10.1.2. Bedingungen

Der Kunde mietet ein Fahrzeug einer bestimmten Kategorie, es sei denn, ihm wird die Möglichkeit angeboten, ein bestimmtes Modell zu mieten (immer vorbehaltlich Verfügbarkeit). Die gemieteten Fahrzeuge verfügen über die obligatorische Haftpflichtversicherung (CDW) mit der Deckung U-MOKE URBAN, die die Selbstbeteiligung aufhebt und Pannenhilfe beinhaltet (siehe Punkt 9). Die enthaltene Kraftstoffpolitik ist „voll/voll“ und es gelten dieselben in Punkt 15 angegebenen Richtlinien sowohl für kraftstoffbetriebene als auch für Elektrofahrzeuge. Im Rahmen des Mietvertrags wird eine Kaution hinterlegt, um die Erfüllung der vom Kunden eingegangenen Verpflichtungen zu garantieren.

10.1.3. Änderung oder Stornierung der Reservierung

Die Reservierung kann über die App bis zu einer (1) Stunde vor dem Mietservice geändert werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Mögliche Änderungen sind:

  • Vor Mietbeginn: Abholort; Fahrzeugmodell; Datum und Uhrzeit der Abholung und/oder Rückgabe.
  • Nach Mietbeginn: Datum und Uhrzeit der Rückgabe; Verlängerung des Mietvertrags bis zu maximal dreißig (30) Tagen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und gemäß den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Tarifbedingungen.

Bei Nichtverlängerung des Mietvertrags und Nichtrückgabe des Fahrzeugs innerhalb der in der Reservierung angegebenen Frist wird eine Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung des Vertrags erhoben (siehe Punkt 2).

Die Reservierung kann bis zu zwei (2) Stunden vor der geplanten Reservierungszeit kostenlos storniert werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, muss der Kunde den ersten Miettag (berechnet auf 24 Stunden) bezahlen. Wenn die Dauer der Reservierung weniger als 4 Stunden beträgt, entspricht der zu zahlende Betrag den reservierten Stunden. Aus Gründen der Verwaltung der Mietflotte von U-MOKE URBAN behält sich diese das Recht vor, die Anzahl der vom Kunden stornierten Reservierungen zu überprüfen und kann den Benutzer sperren und zukünftige Reservierungen ablehnen, wenn die Stornierung von (3) oder mehr Reservierungen innerhalb eines Zeitraums von zehn (10) Tagen festgestellt wird.

10.1.4. Fahrzeugabholung

Die Fahrzeuge können an den Standorten von „U-MOKE URBAN“ bis zu zwei (2) Stunden nach der in der Reservierung für den Mietbeginn vorgesehenen Zeit abgeholt werden. Nach Ablauf der Kulanzzeit wird die Reservierung automatisch storniert und der Gesamtbetrag der Reservierung in Rechnung gestellt. Der Zugang zum Fahrzeug erfolgt ausschließlich über die App „U-MOKE URBAN“. Es liegt daher in der Verantwortung des Kunden, über ein Smartphone mit ausreichend Akku, Internetverbindung, Zugang zu seinem persönlichen Konto in der App und Bluetooth-Funktionalität zu verfügen. Eine halbe Stunde vor Beginn der Reservierung erhält der Kunde die Informationen über das zugewiesene Fahrzeug sowie den Mietvertrag zur Unterzeichnung. Wurde der Vertrag nicht unterzeichnet, steht das zugewiesene Fahrzeug nicht zur Verfügung, die vorherige Reservierung wird storniert und der Kunde muss den ersten Miettag (berechnet auf 24 Stunden) bezahlen. U-MOKE URBAN haftet nicht für das Nichtzustandekommen der Anmietung und daraus resultierende Schäden, wenn der Kunde nicht alle zuvor genannten Bedingungen erfüllt. Es ist notwendig, in einem maximalen Abstand von fünf (5) Metern zum Fahrzeug zu bleiben, um es öffnen und schließen zu können.

10.1.5. Fahrzeugrückgabe

Um die Anmietung zu beenden, muss über die App „U-MOKE URBAN“ auf die Schaltfläche „Fahrt beenden“ gedrückt werden. Das Fahrzeug muss sich im Umkreis des bei der Reservierung angegebenen Standorts befinden. Der Kunde hat einen Zeitraum von dreißig Minuten (30 Minuten) ab der im Mietvertrag vorgesehenen Rückgabezeit, um die korrekte Rückgabe des Fahrzeugs durchzuführen. Bei verspäteter Rückgabe über diesen Zeitraum hinaus wird dem Kunden der Mietbetrag ab dem im Vertrag vorgesehenen Ende bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs in Rechnung gestellt, zuzüglich einer Vertragsstrafe für verspätete Rückgabe gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn das Fahrzeug am Ende der Mietdauer nicht zurückgegeben wird, ohne dass U-MOKE URBAN innerhalb von vier (4) Stunden kontaktiert wurde, wird unverzüglich Anzeige wegen widerrechtlicher Aneignung des Fahrzeugs gegen den Kunden erstattet. U-MOKE behält sich das Recht vor, alle notwendigen rechtlichen und logistischen Maßnahmen zur Wiederbeschaffung des Fahrzeugs zu ergreifen, deren Kosten immer zu Lasten des Kunden gehen. Wurde das Fahrzeug am Ende des Mietvertrags aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht zurückgegeben, verlieren eventuell abgeschlossene zusätzliche Deckungen ihre Wirkung, und der Kunde ist allein und direkt verantwortlich für die Zahlung von Schäden, Reparaturen und Kosten sowie für die Wiedergutmachung eventueller Schäden an Dritten, ohne Ausschluss oder Einschränkung. Der Kunde erhält das Fahrzeug in einwandfreiem Betriebszustand und muss es im gleichen Zustand erhalten. Der Kunde haftet für Schäden, die während der Mietdauer am Fahrzeug entstehen. Die Kosten der Schäden sind im diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügten Anhang aufgeführt.

10.1.6. Zahlungsmethode

Die Zahlung muss über die App „U-MOKE URBAN“ erfolgen. Sie muss mit der Kreditkarte des Kunden und im Voraus bei der Bestätigung der Reservierung erfolgen, unter Ausschluss eventueller zusätzlicher Kosten, die während der Mietdauer entstehen können. Um die Reservierung zu bestätigen, muss der Kunde eine Kreditkarte in seinem Zugangsprofil registrieren und sein Einverständnis geben für:

  • Die Speicherung dieser Informationen beim Zahlungsdienstleister in verschlüsselter Form.
  • Die Verknüpfung der Kreditkarte mit dem in der App „U-MOKE URBAN“ erstellten persönlichen Konto.
  • Die Möglichkeit, geschuldete Beträge von der Bankkarte abzubuchen.
  • Die Aufforderung an die Bank, den der Kaution entsprechenden Betrag zu blockieren (siehe Punkt 9.2).
  • Die Autorisierung der Zahlung aller Beträge im Zusammenhang mit der Fahrzeugmiete oder anderen Konzepten, die der Reservierung und dem Vertrag innewohnen.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass die Kreditkarteninformationen korrekt sind. Die Karte muss auf den Namen des Inhabers des in der App „U-MOKE URBAN“ erstellten persönlichen Kontos lauten, der mit den Daten seines bereitgestellten Führerscheins übereinstimmen muss. Wenn die vom Kunden bereitgestellten Informationen ungenau sind und nicht mit den Daten des Inhabers des persönlichen Kontos der App „U-MOKE URBAN“ übereinstimmen, behält sich U-MOKE das Recht vor, die Reservierung und jede abgeschlossene zusätzliche Deckung zu stornieren. Im Falle mehrerer fehlgeschlagener Zahlungsversuche behält sich U-MOKE das Recht vor, das persönliche Konto des Kunden in der App „U-MOKE URBAN“ zu sperren.

11. Im Falle eines Unfalls, einer Straftat oder von Vandalismus (siehe Punkt 11.1) gegen das Fahrzeug hat der Mieter die Pflicht:

  1. Den Sachverhalt unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
  2. Einen Unfallbericht gemäß dem offiziellen Modell, das sich im Fahrzeug befindet, auszufüllen und mindestens das Kennzeichen, den Namen und die Adresse der Gegenpartei sowie den Namen der Versicherungsgesellschaft und gegebenenfalls die Nummer der Versicherungspolice anzugeben.
  3. Den Unfall kurz und präzise zu beschreiben und gegebenenfalls die Namen von Zeugen zu notieren.
  4. Keine Verantwortung für den Unfall vorzugreifen oder anzuerkennen.
  5. Das Fahrzeug nicht zu verlassen, ohne angemessene Maßnahmen zu seinem Schutz vor weiteren Schäden zu ergreifen und es verschlossen zu hinterlassen, ohne den Verkehr zu behindern.
  6. U-MOKE unverzüglich unter der Notrufnummer +34 633 662 681 über den Schaden zu informieren.

Im Falle eines Unfalls oder einer Straftat ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter ein anderes Mietfahrzeug zur Verfügung zu stellen; in diesem Fall gilt der Vertrag zwischen den beiden Parteien, Vermieter und Mieter, als beendet, und der Mieter muss alle aus dem Vertrag resultierenden Kosten beim Vermieter begleichen. Der Vermieter kann jedoch ein neues Fahrzeug zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen anbieten, um das in den Unfall, die Straftat oder den Vandalismus verwickelte Fahrzeug zu ersetzen. U-MOKE haftet nicht für Schäden oder Verluste an transportierten Gütern oder Gegenständen. Der Vermieter ist von jeglicher Haftung für Schäden oder Verluste befreit, die aus der Nutzung des Fahrzeugs oder im Falle eines Unfalls oder Vorfalls während der Mietdauer resultieren.

11.1. Beispiele für Straftaten oder Vandalismus gegen das Fahrzeug

Raub oder Diebstahl des Fahrzeugs. Raub oder Diebstahl von Außen- oder Innenteilen des Fahrzeugs wie Rädern, Reifen oder Sitzen. Raub mit Gewaltanwendung, der Schäden an den Scheiben oder der Karosserie des Fahrzeugs verursacht. Vandalismus gegen das Fahrzeug. Die vorstehende Liste dient lediglich als Beispiel und ist nicht erschöpfend.

12. Unbefugte Nutzung des Fahrzeugs

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt und Pflege gemäß seinen Eigenschaften zu nutzen, unter Einhaltung der geltenden Straßenverkehrsordnung für Kraftfahrzeuge und in jedem Fall unter Vermeidung jeglicher Situation, die Schäden am Fahrzeug oder an Dritten verursachen könnte. Ebenso gilt jede Nichteinhaltung der in diesem Punkt festgelegten Bestimmungen als unbefugte Nutzung. Der Mieter ist verpflichtet, das Führen des Fahrzeugs keinen anderen Personen als den gemäß diesem Vertrag autorisierten zu gestatten, und der Mieter ist direkt verantwortlich für alle Schäden oder Verluste am Fahrzeug oder an Dritten in diesem Fall. Der Mieter ist voll verantwortlich für Schäden an Innen- und Außenteilen des Fahrzeugs aufgrund unbefugter Nutzung. Im Falle einer unbefugten Nutzung des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, alle aus diesen Schäden resultierenden Kosten zu zahlen; der angegebene Betrag wird mit Gebühren von der Kreditkarte des Mieters bezahlt, wobei der Mieter sein ausdrückliches Einverständnis zu allen Zwecken erklärt. Die Unterschrift des Mieters im Vertrag gilt als Akzeptanz der vertraglich festgelegten allgemeinen und besonderen Bedingungen. Als unbefugte Nutzung gelten unter anderem die folgenden beispielhaft aufgeführten Fälle:

  • Teilnahme an Wettbewerben.
  • Illegale Rennen.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein oder ohne Genehmigung des Vermieters.
  • Überlassung des Fahrzeugs an Dritte.
  • Schieben oder Abschleppen eines anderen Fahrzeugs.
  • Verkehr an Orten, die nicht für den öffentlichen Verkehr geeignet sind, wie z. B. Strände, Rennstrecken usw.
  • Verkehr auf Straßen, die den Unterboden oder die Ölwanne des Fahrzeugs beschädigen könnten.
  • Fahrlässiges Verhalten gegenüber dem Aufleuchten von Warnleuchten oder Warnsignalen auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs, deren Kenntnis der Mieter durch Unterzeichnung dieses Vertrags bestätigt.
  • Transport von Waren oder Tieren im Fahrzeug.
  • Transport von Möbeln, außer bei Fahrzeugen, die speziell dafür ausgelegt sind.
  • Transport von Personen oder Gütern, der direkt oder indirekt eine Zahlung an den Mieter beinhaltet (z. B. Nutzung des Fahrzeugs als illegales „Taxi“).
  • Untervermietung des Fahrzeugs.
  • Transport einer Anzahl von Personen oder Gepäck, die höher ist als für das Fahrzeug zulässig, gemäß der Anzahl der Sicherheitsgurte.
  • Transport von Gepäck auf dem Fahrzeugdach (die Montage eines Dachgepäckträgers ist verboten).
  • Sichtbares Zurücklassen von Gegenständen im Fahrzeug.
  • Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums.
  • Führen des Fahrzeugs in ermüdetem Zustand, bei Krankheit oder unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen.
  • Rücksichtsloses Fahren.
  • Fahren entgegen den Verkehrsregeln.
  • Führen des Mietfahrzeugs durch eine Person, die im Vertrag nicht als Mieter oder Zusatzfahrer autorisiert ist.
  • Führen des Fahrzeugs außerhalb des zulässigen Gebiets, wie in Punkt 16 dieser Bedingungen angegeben.
  • Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietdauer.
  • Nichtbenutzung eines Baby- und/oder Kindersitzes, wenn Sie mit Personen unter 12 Jahren oder einer Größe unter 135 cm reisen.
  • ES IST STRENGSTENS VERBOTEN, IM FAHRZEUGINNENRAUM ZU RAUCHEN. Alle unsere Fahrzeuge sind strikte Nichtraucherfahrzeuge. Bei Nichteinhaltung dieser Regel oder bei Feststellung einer Verschlechterung (Bimini, Sitze, Fußmatten …) oder wenn eine zusätzliche Reinigung zur Beseitigung von Tabakgerüchen erforderlich ist, wird der Rechnung ein Zuschlag hinzugefügt, um die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Nichtraucherzustands des Fahrzeugs zu decken.

13. Verkehrsverstoß

Der Mieter haftet für die Zahlung von Bußgeldern, die während der Mietdauer des Fahrzeugs entstehen, und muss den Vermieter über jeden Verstoß und/oder jede Sanktion informieren, die gegen das Fahrzeug oder den Fahrer während dieses Zeitraums verhängt wurde. Der Vermieter wird, soweit es die geltende Gesetzgebung zulässt, bis zu 25 Euro für Verwaltungskosten berechnen, die für die Bearbeitung von Anfragen anfallen, die zuständige Behörden oder andere Dritte im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten, möglichen Straftaten oder anderen Delikten, die während der Mietdauer begangen wurden, für jede Akte an den Vermieter richten. Die Zahlung von Bußgeldern und deren Verwaltung sind in keiner der abschließbaren Deckungen enthalten, sofern nichts anderes angegeben ist. Wenn der Vermieter den Betrag für eine Ordnungswidrigkeit oder eine andere vom Mieter während seiner Mietdauer begangene Sanktion bezahlt hat, haftet dieser für diesen Betrag, der über dasselbe Zahlungsmittel in Rechnung gestellt wird, das der Mieter zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung angegeben hat. Im Falle der Einbehaltung des Fahrzeugs durch die Behörden aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Mieters, gleich aus welchem Grund, haftet dieser und entschädigt den Vermieter für alle Kosten und entgangenen Gewinne, die dadurch entstanden sein könnten. Darüber hinaus wird ein Betrag von 250 Euro über das bei der Unterzeichnung des Mietvertrags angegebene Zahlungsmittel für die Stilllegung des Fahrzeugs berechnet, um Abschlepp- und/oder Verwaltungskosten zu decken, die es dem Vermieter ermöglichen, den Besitz des Fahrzeugs wiederzuerlangen. Dieser Betrag greift nicht dem Recht vor, weitere Beträge zu fordern, wenn die Abschlepp- und/oder Verwaltungskosten diesen Betrag übersteigen. Ist der Betrag niedriger, erfolgt eine Rückerstattung.

14. Gesamtschuldnerische Haftung

Alle Mieter und/oder Zusatzfahrer haften gesamtschuldnerisch für alle vom Mieter im Vertrag übernommenen Verpflichtungen und für alle darauf anwendbaren Gesetze.

15. Kraftstoffpolitik

Zum tatsächlichen Zeitpunkt der Reservierung und abhängig vom vom Mieter gewählten Tarif wird eine der folgenden Optionen angewendet:

  1. Voll / Erstattungsfähig: Der Mieter zahlt beim Check-Out des Fahrzeugs 100 % des Tanks. Beim Check-In überprüft der Vermieter den Kraftstoffstand des Tanks zu diesem Zeitpunkt: Die im Tank verbleibende Kraftstoffmenge wird gemäß der Acht-Oktan-Anzeige abzüglich der Verwaltungskosten für das Betanken erstattet.
  2. Voll / Voll: Beim Check-Out hat der Vermieter das Fahrzeug vollgetankt übergeben, und seinerseits muss der Mieter das Fahrzeug beim Check-In vollgetankt zurückgeben. Wenn der Vermieter seiner Verpflichtung zum Volltanken nicht nachkommt, kann der Mieter beim Check-out verlangen, dass ihm das Fahrzeug vollgetankt übergeben wird. Wenn er diese Reklamation zu diesem Zeitpunkt nicht macht, gilt dies als Zustimmung. Wenn hingegen der Mieter seiner Verpflichtung zum Volltanken beim Check-in nicht nachkommt, werden ihm Verwaltungskosten für das Betanken zuzüglich der fehlenden Liter bis zum Erreichen von 100 % des Tanks in Rechnung gestellt.

Bei falscher Betankung des Fahrzeugs werden Kosten für das vollständige Füllen des Tanks sowie ein Zuschlag für durch den falschen Kraftstoff verursachte Schäden berechnet.

15.1. Elektrofahrzeuge

Wir garantieren, dass das Fahrzeug immer mit mindestens 85 % Ladung geliefert wird. Es muss mit einem Mindestniveau zurückgegeben werden von:

  • 10 bis 15 % Batterie für eine Tagesmiete;
  • 85 % bei einer Anmietung von 24 Stunden und mehr;

Gebühren würden je nach Ladezustand anfallen. Der Mieter verpflichtet sich, die Ladeanweisungen für das Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug strikt zu befolgen. Die Verwendung von Ladekabeln oder anderem Zubehör, das nicht von U-MOKE für das Fahrzeug oder die entsprechende Ladestation zugelassen ist, ist strengstens untersagt. Der Vermieter kann nicht für die eventuelle Unmöglichkeit haftbar gemacht werden, das Fahrzeug an den Ladestationen aufzuladen. Am Ende der Anmietung müssen die bereitgestellten Ladekabel mit dem Fahrzeug zurückgegeben werden. Bei Nichteinhaltung berechnet der Vermieter dem Mieter die Kosten für das fehlende Zubehör.

16. Zulässiges Gebiet

Nachfolgend führen wir die Liste der Regionen auf, die für den Verkehr unserer Fahrzeuge zugelassen sind: Ohne ausdrückliche Genehmigung ist es verboten, das Fahrzeug vom Festland auf eine Insel und/oder von einer Insel auf das Festland zu verbringen. Es ist verboten, Grenzen außerhalb des europäischen Kontinents zu überschreiten, einschließlich des Verbots, nach Ceuta und Melilla zu reisen. Darüber hinaus ist es verboten, in den folgenden Ländern sowie in jedem anderen nicht zuvor genannten Land zu fahren: Albanien, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Moldawien, Ukraine, Russland, Türkei, Vereinigtes Königreich. Territoriale Einschränkungen können je nach Anmietland des Fahrzeugs variieren. Das Fahrzeug darf mit keinem Transportmittel verschifft oder transportiert werden, außer mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Vermieters. Wir informieren Sie, dass unsere Fahrzeuge mit Geo-Trackern ausgestattet sind, und wenn wir feststellen, dass sie das zulässige Gebiet durch Schuld oder Fahrlässigkeit verlassen haben, wird dies als Vertragsverletzung betrachtet, was zur sofortigen Kündigung des Vertrags aufgrund einer Vertragsverletzung durch den Mieter führt, mit einer Vertragsstrafe in Höhe des im beigefügten Anhang unter dem Begriff „Fahrt in unzulässiges Gebiet“ angegebenen Betrags, und der Vermieter kann auch Schadensersatz verlangen, wenn dieser höher als dieser Betrag ist.

17. Kilometerleistung

Auf den Balearen und den Kanarischen Inseln: unbegrenzt pro Mietzeitraum. In den übrigen zulässigen Gebieten: 300 km pro Tag während der Mietdauer und maximal 3.000 km insgesamt. Wird diese Grenze überschritten oder das Fahrzeug nach Vertragsende genutzt, wird ein Zuschlag erhoben Kosten für Mehrkilometer.

18. Extras

Der Vermieter bietet verschiedene Arten von zusätzlichen Optionen an, um das Kundenerlebnis zu vervollständigen. Sie können die Kosten für diese Dienstleistungen in der diesem Vertrag beigefügten Tabelle der zusätzlichen Optionen einsehen.

18.1. Junger Fahrer

Erlaubt jungen Fahrern im Alter zwischen 18 und 25 Jahren mit einem gültigen Führerschein, ein Fahrzeug bei unserem Unternehmen zu mieten und dieselbe Freiheit und denselben Komfort wie ältere Fahrer zu genießen. Wenn der Fahrer neu ist und weniger als ein Jahr Fahrerfahrung besitzt, liegt es in der Verantwortung des Mieters, den im Land, in dem er zu fahren plant, erforderlichen Ausweis vorzulegen. Die Kosten für diesen Service sind im beigefügten Anhang aufgeführt.

18.2. Zweiter Fahrer

Ein optionaler Zuschlag, der es einer zweiten Person erlaubt, das Fahrzeug zu führen. Die Kosten für diesen Service sind im diesem Vertrag beigefügten Anhang aufgeführt.

18.3. Transport von Baby/Kind

Es ist verboten, Minderjährige mit einer Größe von 135 cm oder weniger zu transportieren, da das Fahrzeug nicht mit der angemessenen Ausrüstung zur Befestigung zugelassener Kinderrückhaltesysteme ausgestattet ist. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für persönliche und/oder materielle Schäden, direkt oder indirekt, die aus der Installation, der fehlenden Überprüfung und/oder der unsachgemäßen Verwendung des Rückhaltesystems durch den Mieter resultieren. Verlust und/oder Bruch sind durch keine unserer Garantien gedeckt.

19. Zahlung

Der Kunde ist verpflichtet, alle U-MOKE geschuldeten Beträge mittels Kreditkarte (VISA, MASTERCARD, AMEX oder Bitcoin) oder Debitkarte zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung von Reservierungen über unsere Website kann nur mit den oben genannten Kredit- oder Debitkarten erfolgen. Die Nichteinhaltung einer Zahlungsverpflichtung durch den Kunden berechtigt U-MOKE, den Mietvertrag von Rechts wegen zu kündigen und die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs sowie die Zahlung des geschuldeten Betrags zu verlangen. Zu diesem Zweck kann U-MOKE Dienstleister für das Forderungsmanagement beauftragen, wobei der Kunde für die Kosten verantwortlich ist, die U-MOKE im Rahmen des Inkassoprozesses entstehen, einschließlich gegebenenfalls der Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs.

20. Währung

Die Tarife werden vom Vermieter in Euro (€) festgelegt und können mithilfe des Konverters: https://www.google.com/finance/converter in jede andere Währung umgerechnet werden, ohne dass dieser im Falle eines Umrechnungsfehlers haftbar gemacht werden kann. Es ist möglich, die Zahlung in allen unseren Einrichtungen in der Währung Ihres Vertrags vorzunehmen, nur mit den im vorherigen Punkt angegebenen Kreditkarten.

21. Steuern

Alle in den Tarifen angegebenen Preise enthalten die geltende Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Autovermietung ist nicht verantwortlich für zusätzliche Steuern, die während der Laufzeit dieses Vertrags von einem Staat, einer Region oder einer lokalen Behörde erhoben werden.

22. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der vorliegende Vertrag unterliegt der nationalen Gesetzgebung in diesem Bereich. Die Parteien unterwerfen sich für alle Vorfälle und Fragen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, den Schiedsgerichten für Verkehr und den Gerichten und Tribunalen des Landes, außer denen, die Verbraucherangelegenheiten betreffen, die durch die in deren Regelung festgelegte Gerichtsbarkeit geregelt werden.

22.1.

Gemäß der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (EU-Verordnung Nr. 524/2013) ist immer auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung zu verweisen. Sie gilt auch, wenn keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem solchen Verfahren besteht.

23. Stornierungsbedingungen

Alle Stornierungen müssen je nach Fall über die folgenden Wege erfolgen: Wenn die Stornierung durch die Tarifbedingungen zulässig ist, muss sie telefonisch unter +34 633 662 681 erfolgen. Im Falle höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Krieg, Attentat, Tod oder plötzliche schwere Krankheit des Mieters, seiner Eltern, Brüder, Schwestern oder Kinder), ordnungsgemäß nachgewiesen, muss die Stornierung über den Link: contact@u-moke.com unter Beifügung der entsprechenden Nachweise beantragt werden. Für nicht erstattungsfähige Tarife erfolgt keine Rückerstattung, außer aus den oben genannten Gründen höherer Gewalt.

U-MOKE behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu aktualisieren und die Dienstleistungen nach eigenem Ermessen zu ändern. U-MOKE muss den Kunden/Mieter im Voraus über die geplanten Änderungen informieren, damit dieser sein Widerspruchsrecht gegen diese Änderungen für die verbleibende Laufzeit des laufenden Vertrags ausüben kann. Die Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter muss über geeignete Kommunikationsmittel mit schriftlichem Nachweis und innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Sollte innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab der rechtzeitigen Mitteilung der Änderungen durch U-MOKE an den Mieter keine Antwort eingehen, gelten diese Änderungen als akzeptiert.

24. Kundenservice und Reklamationen

Wenn Sie einen Vorschlag zur Verbesserung unserer Dienstleistungen machen möchten, laden wir Sie ein, uns über u-moke.com/#contact zu kontaktieren. Darüber hinaus verfügen alle unsere Agenturen über offizielle Reklamationsformulare, die auf einfache Anfrage bei unseren Mitarbeitern erhältlich sind. Wir schätzen Ihre Kommentare und bemühen uns, unser Angebot basierend auf dem Feedback unserer Kunden kontinuierlich zu verbessern.

25. Rahmenvereinbarung

Die vorliegenden Bedingungen haben den Charakter einer Rahmenvereinbarung und gelten für jeden Mietvertrag, der zwischen demselben Mieter und der Autovermietung vereinbart wird.

26. Übersetzung

Der Mieter hat das Recht, ein Exemplar der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Amtssprache zu erhalten, und diese Tatsache wird in deren in anderen Sprachen verfassten Versionen angegeben, wobei er in unseren Einrichtungen darüber informiert wird, über welche Sprachen wir zu diesem Zeitpunkt verfügen. Im Falle von Streitigkeiten ist die auf Spanisch verfasste Version maßgebend.

27. Datenschutzrichtlinie

27.1. Verarbeitung personenbezogener Daten

Gemäß der EU-Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („DSGVO“), dem Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte („LOPDGDD“) und anderen geltenden Vorschriften wird der Kunde informiert, dass die im Rahmen des Abonnements unserer Produkte und Dienstleistungen erhobenen personenbezogenen Daten von AIRSTEMANO S.L. in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher für die Verarbeitung (nachstehend der „Verantwortliche“) verarbeitet werden.

27.2. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung des Mietvertrags und aller damit verbundenen Dienstleistungen und Produkte sowie für die Schritte vor Vertragsabschluss verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen für die verschiedenen Verarbeitungen sind die Vertragserfüllung, die vom Kunden erteilte Einwilligung, die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und das berechtigte Interesse von U-MOKE. Der Kunde wird darüber informiert, dass bestimmte Fahrzeuge von U-MOKE mit Geo-Trackern ausgestattet sind. Die Geolokalisierungsdaten werden zum Zweck der Wiederbeschaffung des Fahrzeugs und zur Kontrolle des Fahrens im „Zulässigen Gebiet“ (Klausel 15) verarbeitet, alles auf der Grundlage der Erfüllung des zwischen Vermieter und Kunden geschlossenen Vertrags.

27.3. Empfänger

Die Daten der betroffenen Personen werden nicht an Dritte weitergegeben, außer bei gesetzlicher Verpflichtung, mit ihrer Einwilligung, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sowie zur Befriedigung unserer berechtigten Interessen.

27.4. Daten Dritter

Im Falle der Bereitstellung personenbezogener Daten Dritter erklärt der Kunde, dass er über die Einwilligung der betroffenen Personen zu diesem Zweck verfügt, nachdem er sie zuvor über den Inhalt dieser Datenschutzinformationen und der Datenschutzrichtlinie des Verantwortlichen informiert hat.

27.5. Rechte der betroffenen Personen

Die betroffenen Personen können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Löschung, Widerspruch, Übertragbarkeit und gegebenenfalls darauf, nicht Gegenstand automatisierter Einzelentscheidungen zu sein, schriftlich unter Beifügung einer Kopie ihres Identitätsnachweises an die zu Beginn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Adresse oder an die E-Mail-Adresse: admin@u-moke.com ausüben. Darüber hinaus können die betroffenen Personen eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaats einreichen, in dem sie ihren Wohnsitz haben, wo sich ihr Arbeitsplatz befindet oder wo der mutmaßliche Verstoß begangen wurde. In Spanien ist die zuständige Aufsichtsbehörde die Agencia Española de Protección de Datos, C/ Jorge Juan, 6 28001 – Madrid.

27.6. Zusätzliche Informationen

Die betroffenen Personen können die zusätzlichen und detaillierten Informationen über die von AIRSTEMANO S.L. durchgeführte Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in der Datenschutzrichtlinie einsehen, die sich auf unserer Website befindet.

03. November 2025


DECKUNGEN

DECKUNGENKAUTIONSELBSTBETEILIGUNG
STANDARD INBEGRIFFEN2000,002000,00
U-MOKE +20,00 € / TAG1000,00

Optionen

OptionenPreis
Junger Fahrer (18-25 Jahre)12,00€ pro Tag
Zweiter Fahrer12,00€ pro Tag
Zuschlag für außerhalb der Zeiten40,00 pro Service
Extra Kraftstoff70,00€ pro Service
Reaktivierung Reservierung60,00€ pro Service
Reinigung9,00 € pro Service
Lieferung Zone 160,00€ pro Service
Lieferung Zone 2100,00€ pro Service
Abholung Zone 160,00€ pro Service
Abholung Zone 2100,00€ pro Service
Assistenz Pannenhilfe 24/733,00 € Reservierung

Andere Gebühren / Strafen

Andere Gebühren / StrafenPreis
Verwaltung von Bußgeldern25,00 € Pro Service
Service Pannenhilfe250,00 € Pro Service
Verspätete Rückgabe50,00 € Pro Service
Unbefugter Fahrer70,00 € Pro Service
One Way verboten490,00 € Pro Service
One Way international verboten3000,00€ Pro Service
Gebühr Fahrzeugaufgabe250,00€ Pro Service
Gebühr für verbotene Verschiffung250,00 € Pro Service
Versandgebühr Fundsache20,00 € Pro Service
Betankungsgebühr19,00 € Pro Service
Reinigungsgebühr (Sand; Müll…)70,00 € Pro Service
Reinigung + (Tierhaare, Erbrochenes)120,00 € Pro Service
Stilllegung des Fahrzeugs250,00 € Pro Service

Ausrüstung / Zubehör

Ausrüstung / ZubehörPreis
Schlüssel300,00 €
Lenkrad750,00 €
Autoradio Pioneer350,00 €
Telefonhalterung50,00 €
Ladekabel450,00 €
Adapter240,00 €
Bimini1200,00 €
Mag / Rad400,00 €
Ersatzrad550,00 €
Ersatzradabdeckung600,00 €
Wagenheber-Kit150,00 €